Lieferung und Retouren
1. LIEFERUNG UND TRANSPORT |
1. Die Lieferung der angegebenen Waren erfolgt entweder durch den Verkäufer selbst oder durch Spediteure, oder der Käufer erhält die Waren direkt vom Verkäufer – je nach individueller Vereinbarung der Vertragsparteien. |
2. Bei internationalen Geschäften wird die Versandart, einschließlich des Zeitpunktes des Gefahrenübergangs auf den Käufer, in der Auftragsbestätigung, in der elektronischen Korrespondenz oder in der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung gemäß den Incoterms 2010 festgelegt. |
3. Sowohl bei Lieferungen innerhalb als auch außerhalb Polens werden die Lieferkosten jedes Mal zum Endpreis hinzugerechnet und in der Auftragsbestätigung und Rechnung angegeben. Der Käufer trägt alle mit Transport, Lieferung und deren Organisation verbundenen Kosten. |
4. Bei Inlandsgeschäften gehen mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder an den Käufer alle Risiken im Zusammenhang mit der Ware, einschließlich der Risiken aus höherer Gewalt, auf den Käufer über. |
5. Holt der Käufer die Ware mit eigenen Transportmitteln ab, so geht der Übergang der mit der Ware verbundenen Nutzen und Lasten sowie die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Beschädigung der Ware mit der Übergabe der Ware aus dem Lager des Verkäufers auf den Käufer über. |
6. Bei Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, im Beisein des Fahrers zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen, dass die Ware in Bezug auf Menge und Qualität der Bestellung entspricht. Eventuelle Abweichungen werden protokolliert. Bei Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, Qualität, Menge, Zustand und Gewicht der Ware sowie deren Übereinstimmung mit den Transportdokumenten zu prüfen, etwaige Einwände zu erheben und beim Transportunternehmen zu reklamieren und gegebenenfalls innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist geeignete rechtliche Schritte gegen das Transportunternehmen einzuleiten. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über derartige Beanstandungen und Abweichungen zu informieren. |
7. Die Person, die die Ware im Auftrag des Käufers abholt, muss über die erforderliche Vollmacht für diese Tätigkeit verfügen. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Vertreter, der die Ware abholt, jedes Mal zu ermächtigen, die Ware abzuholen und diesbezüglich etwaige Einwände zu erheben. |
8. Der Eingang der Ware ohne Beanstandungen gilt als ordnungsgemäße Lieferung durch den Verkäufer und den Spediteur. |
9. Die Lieferfristen werden ab dem Datum der Auftragsbestätigung gezählt. Die Lieferfristen der bestellten Waren sind in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegeben. |
10. Die Lieferfrist gilt als vom Verkäufer eingehalten, wenn die Ware vor Ablauf der von den Parteien vereinbarten Frist das Lager verlassen hat oder dem Käufer vor Ablauf der vereinbarten Lieferfrist mitgeteilt wurde, dass die Ware zur Abholung bereit steht. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so gilt die vor Ablauf der von den Parteien vereinbarten Frist erfolgte Mitteilung, dass die Ware zum Versand oder zur Abholung bereit steht, als Einhaltung der Lieferfrist. |
11. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtlieferung der Ware zum in der Auftragsbestätigung angegebenen Termin, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist – worunter Umstände zu verstehen sind, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, d. h. insbesondere im Falle von: Streiks, Transporthindernissen (z. B. Grenzsperren, Problemen an Flughafenterminals), verspäteten, mangelhaften oder unvollständigen Lieferungen von bestellten Materialien bei Lieferanten oder Auftragnehmern, die für die Ware haften, Unterbrechungen der Stromversorgung oder ähnliche Schwierigkeiten auf Seiten des Verkäufers oder der Lieferanten/Auftragnehmer und dergleichen. |
12. Eine Lieferverzögerung von nicht mehr als 21 Tagen gilt nicht als Überschreitung der Lieferfrist und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. |
13. Wird die Lieferfrist um mehr als 60 Tage überschritten, haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer, der das Rücktrittsrecht ausübt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Grund für die Verzögerung einer der in § 3 der AGB genannten Umstände war. Wenn der Vertrag die Lieferung der Ware in Teilen vorsah, bezieht sich ein etwaiger Rücktritt vom Vertrag nur auf den verspäteten Teil der Leistung und nicht auf den zu einem späteren Zeitpunkt erbrachten Teil. |
14. Unabhängig vom Vorstehenden haftet der Verkäufer nicht für Vertragsstrafen, die an Vertragspartner des Käufers zu zahlen sind, oder für sonstige Ansprüche, die Vertragspartner des Käufers aufgrund der verspäteten Lieferung der Waren durch den Verkäufer gegen ihn erheben. |
2. RÜCKGABE DER WARE |
1. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, einschließlich der Warenrückgabe, außer wie in diesen AGB vorgesehen. Der Käufer kann die gekaufte Ware mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und gemäß individuellen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer zurückgeben, wobei alle Kosten und Risiken der Warenrückgabe vom Käufer getragen werden. |
2. Im oben beschriebenen Fall kann die Ware vom Verkäufer im Wege des Retourenverfahrens angenommen werden, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind: a) Die Ware wird vom Käufer auf seine Kosten und Gefahr spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach dem dokumentierten Lieferdatum geliefert; b) die zurückgesandte Ware wurde vom Käufer oder einem Dritten nicht verwendet und muss vom Käufer in dem Zustand an den Verkäufer geliefert werden, in dem die Ware ursprünglich freigegeben/abgeholt oder mit allen ihm gelieferten Bestandteilen an den Käufer geliefert wurde; c) sämtliche Elemente, mit denen die Ware geliefert wurde, dürfen keine Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen; d) der zurückgesandten Ware müssen die Originaldokumente beiliegen, mit denen die Ware an den Käufer geliefert wurde; e) die Ware oder ihre Bestandteile nicht Gegenstand einer Sonderbestellung des Käufers waren (ungewöhnliche Bestellung). |
3. GARANTIEN GEGEN MÄNGEL |
1. Der Verkäufer gewährt auf die verkaufte Ware eine Garantie zu den in der Garantiekarte näher festgelegten Bedingungen. |
2. Die Haftung des Verkäufers im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der verkauften Ware ist vollständig ausgeschlossen. Somit sind die Rechte und Fristen aus der gesetzlichen Gewährleistung, insbesondere das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz der Ware durch eine neue zu verlangen, ausgeschlossen. |
3. Dem Käufer stehen nur die Ansprüche aus der Garantiekarte zu. |
4. Jegliche Haftung des Verkäufers, die nicht ausdrücklich im Vertrag, in den AGB und in der Garantiekarte vorgesehen ist, ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Schäden oder Verluste des Käufers, die durch die gekaufte Ware verursacht werden oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Der Verkäufer haftet daher nicht für entgangene Vorteile und Gewinne des Käufers im Zusammenhang mit der Ware, ihrem Mangel oder einer anderen Leistung des Verkäufers. |
5. Die Regeln für die Geltendmachung und Bearbeitung von Garantieansprüchen sind in der „Garantiekarte“ festgelegt, die auf der Website des Verkäufers verfügbar ist. |