Allgemeine Verkaufsbedingungen für Kunden in Polen und außerhalb Polens

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN IN POLEN UND AUSSERHALB POLENS (nachfolgend: „AGB“)

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die folgenden Verkaufsbedingungen gelten für alle Kaufverträge, die von der Firma Fortador KA Traczyńscy Spółka jawna z siedzibą w Sękocinie Starym (Anschrift: Al. Krakowska 108, 05-090 Sękocin Stary), eingetragen im Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters, geführt durch das Bezirksgericht in Warschau, XIV. Wirtschaftsabteilung KRS, unter der KRS-Nr.: 0000405994, NIP-Nr.: 5222993464, REGON-Nr.: 145946377 (im Folgenden: „ Verkäufer “) abgeschlossen werden.

2. Die AGB sind ein integraler Bestandteil jedes Kaufvertrags. Die Ansprüche beider Parteien beruhen ausschließlich auf den AGB. Der Kaufvertrag kann zusätzliche oder andere Bestimmungen als die in den AGB angegebenen enthalten. Änderungen und Korrekturen dieser AGB bedürfen der schriftlichen oder per E-Mail erteilten Zustimmung des Verkäufers, andernfalls sind sie nichtig. Werden dem Kaufvertrag zusätzliche oder andere Bestimmungen hinzugefügt, gelten die AGB insoweit, als die in den Vertrag aufgenommenen Bestimmungen etwas anderes vorsehen, insbesondere im Falle von Unstimmigkeiten oder Unterschieden zwischen diesen AGB und den besonderen Bedingungen in anderen an den Käufer gerichteten Dokumenten des Verkäufers (Auftragsbestätigung und Rechnung). In diesen Fällen haben die AGB Vorrang.

3. Die Aufgabe einer Bestellung durch den Käufer – in der in diesen AGB vorgesehenen Weise – gilt zugleich als Erklärung des Käufers, dass er diese AGB gelesen hat und sie akzeptiert. Der Käufer ist verpflichtet, die AGB beim Abschluss eines Geschäfts mit dem Verkäufer einzuhalten, es sei denn, der Käufer widerspricht dem Verkäufer vor Abschluss des Geschäfts schriftlich. In diesem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Abschluss des Geschäfts abzulehnen, wenn der Käufer die Bedingungen der AGB nicht akzeptiert.

4. Auf jeder vom Verkäufer ausgestellten Rechnung sind Verweise auf diese AGB anzugeben, insbesondere gibt der Verkäufer in der Rechnung die jeweils geltenden AGB an, die für den Kaufvertrag gelten, auf den sich die Rechnung bezieht.

5. Die Bestimmungen dieser AGB finden keine Anwendung, wenn der Käufer eine natürliche Person ist, die die Ware zu einem Zweck kauft, der nicht mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt.

6. Die AGB werden vom Verkäufer dem Käufer auf der Website www.fortador.com zur Verfügung gestellt. Wenn der Käufer in ständiger Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer steht, gilt die Annahme der AGB für eine Bestellung als Annahme für alle weiteren Bestellungen oder Kaufverträge.

7. Alle Angebote, Anzeigen und sonstigen Ankündigungen bezüglich der vom Verkäufer angebotenen Waren dienen ausschließlich der Benutzerfreundlichkeit.

2. AUFGABE UND BESTÄTIGUNG VON BESTELLUNGEN

1. Bestellungen erfolgen schriftlich oder per
E-Mail an die Adresse des Verkäufers: „info@fortador.com“ gesendet und im Computersystem des Verkäufers registriert.

2. Die vom Käufer aufgegebene Bestellung muss enthalten:

vollständiger Name des Käufers und NIP-Nummer (im Falle eines Unternehmens außerhalb Polens mit Sitz in einem anderen EU-Land: EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – VIES), Adresse des Käufers – erforderliche Angaben für die Mehrwertsteuerrechnung, Gegenstand der Bestellung (Name und Katalognummer des Produkts), Stückzahl des Produkts mit individueller Katalognummer, Netto- und Bruttopreis, Lieferort, Frist für die Auftragserfüllung, Zahlungsbedingungen, eventuelle zusätzliche Anmerkungen und die Unterschrift der zur Bestellung berechtigten Person sowie die Angebotsnummer des Verkäufers, falls der Käufer ein solches Angebot erhalten hat. Der Käufer muss auch die E-Mail-Adresse für die Korrespondenz angeben. Alle an die Korrespondenzadresse (E-Mail) des Käufers gerichteten Mitteilungen sind wirksam.

3. Ebenso sind die Anforderungen an technische und qualitative Parameter, Atteste und Zertifikate vom Käufer in der Angebotsanfrage bzw., sofern erteilt, in der Bestellung anzugeben.

4. Wenn die Angaben in der Bestellung nicht mit dem aktuellen Angebot des Verkäufers, der Preisliste, den Lieferbedingungen der Waren, den Lieferfristen usw. übereinstimmen, sendet der Verkäufer eine schriftliche oder per E-Mail versandte „ Bestellbestätigung “, die die entsprechend geänderten Bestelldaten enthält. Nach Annahme dieser Bestelländerungen durch den Käufer wird die neue Bestellung zur Grundlage für die Lieferung der darin angegebenen Waren.

5. Die Bestellung wird erst nach der schriftlichen oder per E-Mail gesendeten Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich (Bestellbestätigung); nach Vereinbarung der Parteien gilt eine per E-Mail erhaltene Nachricht als Beweis für eine Handelstransaktion zwischen den Unternehmern. Artikel 66 1 § 1 des Gesetzes vom 23. April 1964 – (polnisches) Zivilgesetzbuch findet auf Kaufverträge, die im Rahmen dieser AGB abgeschlossen werden, keine Anwendung.

6. Die fehlende Annahme und Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer stellt keine konkludente Zustimmung des Verkäufers zum Abschluss des Vertrages dar und stellt keinen Verstoß gegen die Bestimmungen anderer zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossener Kaufverträge dar.

7. Alle Informationen, die nicht im an den Käufer gerichteten Angebot oder in der Auftragsbestätigung enthalten sind, insbesondere Preise, Verfügbarkeit des Sortiments und Lieferfristen, dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und stellen kein Angebot im Sinne des Gesetzes vom 23. April 1964 – (polnisches) Bürgerliches Gesetzbuch dar.

8. Unterbreitet der Verkäufer dem Käufer ein Angebot zum Verkauf der Ware, so gilt dieses vom Käufer innerhalb der im Angebot genannten Frist als für den Verkäufer bindend angenommen.

9. Die Auftragserteilung erfolgt durch hierzu berechtigte Personen (im jeweiligen Register eingetragen oder mit entsprechender Vollmacht/Bevollmächtigung ausgestattet).

10. Mit der Aufgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer jeweils mit der Akzeptanz dieser AGB einverstanden.

11. Bei Kunden außerhalb Polens oder bei Bestellungen spezieller Warenarten kann der Verkäufer die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags in Höhe eines Prozentsatzes der Bestellung verlangen, der vom Käufer vor Ausführung der Bestellung zu zahlen ist. Dieser Betrag gilt als Anzahlung im Sinne von Artikel 394 des Gesetzes vom 23. April 1964 – (polnisches) Bürgerliches Gesetzbuch. Im Falle der Erfüllung des Vertrags wird die Anzahlung auf die fällige Vergütung für die vom Verkäufer ausgeführte Bestellung angerechnet. Im Falle des Rücktritts des Käufers von der Bestellung oder der Nichterfüllung des Vertrags durch den Käufer kann der Verkäufer die Anzahlung einbehalten. Das Recht des Verkäufers, im Falle der Nichterfüllung durch den Verkäufer die doppelte Anzahlung zu verlangen, ist ausgeschlossen.

12. Im Falle eines aufgrund höherer Gewalt schwer zu beseitigenden Hindernisses nach der Auftragsbestätigung kann der Verkäufer ohne Haftung die Erfüllung seiner Verpflichtung teilweise oder vollständig stornieren oder aussetzen. Unter höherer Gewalt ist jedes Ereignis zu verstehen, das trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar war.

13. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne Benachrichtigung des Käufers Änderungen an seinen Waren vorzunehmen, darunter auch an den Waren, die Gegenstand der Bestellung sind. Insbesondere behält sich der Verkäufer das Recht vor, Änderungen im Design der hergestellten Waren (Geräte, Maschinen, Elemente und Komponenten) sowie andere berechtigte Änderungen vorzunehmen, insbesondere solche, die durch den technischen Fortschritt gerechtfertigt sind und die Qualität der vom Käufer bestellten Waren nicht mindern.

14. Wenn der Käufer eine Qualitätsprüfung der Ware verlangt, findet diese Prüfung ausschließlich am Sitz des Verkäufers statt, bevor die Ware freigegeben wird. Die Kosten der Prüfung trägt der Käufer. Wenn die Qualität der Ware aufgrund der Prüfung vom Käufer in Frage gestellt wird, wird ein Sachverständiger beauftragt. Die Kosten des Sachverständigen trägt die Partei, deren Ansprüche vom Sachverständigen nicht bestätigt werden. Der Sachverständige wird vom Verkäufer benannt.

1 5. Verlangt der Käufer eine Qualitätsprüfung, die über die im Standardzertifikat enthaltenen Angaben hinausgeht, erfolgt die Prüfung ausschließlich am Sitz des Verkäufers auf Kosten des Käufers.

3. LIEFERUNG UND TRANSPORT

1. Die Lieferung der angegebenen Waren erfolgt entweder durch den Verkäufer selbst oder durch Spediteure, oder der Käufer erhält die Waren direkt vom Verkäufer – je nach individueller Vereinbarung der Vertragsparteien.

2. Bei internationalen Geschäften wird die Versandart, einschließlich des Zeitpunktes des Gefahrenübergangs auf den Käufer, in der Auftragsbestätigung, in der elektronischen Korrespondenz oder in der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung gemäß den Incoterms 2010 festgelegt.

3. Sowohl bei Lieferungen innerhalb als auch außerhalb Polens werden die Lieferkosten jedes Mal zum Endpreis hinzugerechnet und in der Auftragsbestätigung und Rechnung angegeben. Der Käufer trägt alle mit Transport, Lieferung und deren Organisation verbundenen Kosten.

4. Bei Inlandsgeschäften gehen mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder an den Käufer alle mit der Ware verbundenen Risiken, einschließlich der Risiken aus höherer Gewalt, auf den Käufer über.

5. Holt der Käufer die Ware mit eigenen Transportmitteln ab, so geht der Übergang der mit der Ware verbundenen Nutzen und Lasten sowie die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Beschädigung der Ware mit der Übergabe der Ware aus dem Lager des Verkäufers auf den Käufer über.

6. Bei Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, im Beisein des Fahrers zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen, dass die Ware in Bezug auf Menge und Qualität der Bestellung entspricht. Eventuelle Abweichungen werden protokolliert. Bei Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, Qualität, Menge, Zustand und Gewicht der Ware sowie deren Übereinstimmung mit den Transportdokumenten zu prüfen, etwaige Einwände zu erheben und beim Transportunternehmen zu reklamieren und gegebenenfalls innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist geeignete rechtliche Schritte gegen das Transportunternehmen einzuleiten. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über derartige Beanstandungen und Abweichungen zu informieren.

7. Die Person, die die Ware im Auftrag des Käufers abholt, muss über die erforderliche Vollmacht für diese Tätigkeit verfügen. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Vertreter, der die Ware abholt, jedes Mal zu ermächtigen, die Ware abzuholen und diesbezüglich etwaige Einwände zu erheben.

8. Der Eingang der Ware ohne Beanstandungen gilt als ordnungsgemäße Lieferung durch den Verkäufer und den Spediteur.

9. Die Lieferfristen werden ab dem Datum der Auftragsbestätigung gezählt. Die Lieferfristen der bestellten Waren sind in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegeben.

10. Die Lieferfrist gilt als vom Verkäufer eingehalten, wenn die Ware vor Ablauf der von den Parteien vereinbarten Frist das Lager verlassen hat oder der Käufer vor Ablauf der vereinbarten Lieferfrist benachrichtigt wurde, dass die Ware zur Abholung bereit steht. Wenn sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, gilt die Absendung der Benachrichtigung, dass die Ware zum Versand oder zur Abholung bereit steht, vor Ablauf der von den Parteien vereinbarten Frist als Einhaltung der Lieferfrist.

11. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtlieferung der Ware zum in der Auftragsbestätigung angegebenen Termin, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist – worunter Umstände zu verstehen sind, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, d. h. insbesondere im Falle von: Streiks, Transporthindernissen (z. B. Grenzsperren, Problemen an Flughafenterminals), verspäteten, mangelhaften oder unvollständigen Lieferungen von bestellten Materialien bei Lieferanten oder Auftragnehmern, die für die Ware haften, Unterbrechungen der Stromversorgung oder ähnliche Schwierigkeiten auf Seiten des Verkäufers oder der Lieferanten/Auftragnehmer und dergleichen.

12. Eine Lieferverzögerung von nicht mehr als 21 Tagen gilt nicht als Überschreitung der Lieferfrist und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen.

13. Wird die Lieferfrist um mehr als 60 Tage überschritten, haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer, der das Rücktrittsrecht ausübt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Grund für die Verzögerung einer der in § 3 der AGB genannten Umstände war. Wenn der Vertrag die Lieferung der Ware in Teilen vorsah, bezieht sich ein etwaiger Rücktritt vom Vertrag nur auf den verspäteten Teil der Leistung und nicht auf den zu einem späteren Zeitpunkt erbrachten Teil.

14. Unabhängig vom Vorstehenden haftet der Verkäufer nicht für Vertragsstrafen, die an Vertragspartner des Käufers zu zahlen sind, oder für sonstige Ansprüche, die Vertragspartner des Käufers aufgrund der verspäteten Lieferung der Waren durch den Verkäufer gegen ihn erheben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der Preis der bestellten Ware und die Zahlungsfristen werden in der Auftragsbestätigung bzw. im zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Vertrag festgelegt.

2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in der jeweils gültigen Höhe berechnet wird.

3. Bei internationalen Lieferungen (ICS und Export) verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise, die etwaige vom Käufer im Bestimmungsland zu zahlende Beträge und Steuern nicht enthalten.

4. Der Käufer mit Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedsstaat erklärt, dass er Mehrwertsteuerzahler ist und ermächtigt hiermit den Verkäufer, eine Mehrwertsteuerrechnung ohne Unterschrift des Käufers auszustellen.

5. Der Käufer mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat ohne EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhält eine Mehrwertsteuerrechnung mit Vorsteuer in Höhe des aktuell geltenden Mehrwertsteuersatzes im Land des Lieferanten, also in Polen.

6. Wird für die Lieferung des Käufers in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union keine Mehrwertsteuer erhoben, so hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, die der Verkäufer gemäß den nationalen Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf die Mehrwertsteuer, benötigt, um den Steuerbehörden eine Bescheinigung über die Steuerbefreiung vorzulegen. Diese Bestimmung gilt insbesondere für Dokumente, die die Verbringung von Waren in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bestätigen, die Steueridentifikationsnummer oder die persönliche Steuerbefreiung des Käufers.

7. Die im allgemeinen Waren- und Dienstleistungsangebot des Verkäufers angegebenen Preise sind unverbindlich und können sich ändern. Die Preise können aktuelle Preisänderungen der Waren widerspiegeln, die sich aufgrund von Änderungen der Preise für Grundstoffe und Rohstoffe sowie aufgrund von Währungsschwankungen ergeben, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Für die Berechnung des endgültigen Kaufpreises sind ausschließlich die Angaben in den vom Verkäufer herausgegebenen Dokumenten, insbesondere dem vom Verkäufer vorgelegten Angebot, der Auftragsbestätigung und der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung, maßgebend. Im Falle von Abweichungen ist der in der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung angegebene Preis bindend.

8. Der Preis beinhaltet keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Lieferung der Waren, einschließlich der Kosten, die sich aus den besonderen Wünschen des Käufers hinsichtlich der Transportart ergeben (z. B. Expressversand, Luftpost usw.). Der Käufer ist verpflichtet, den Warenempfang zu organisieren, einschließlich des Auspackens, der Bereitstellung geeigneter Ausrüstung (Kräne bei den größten Waren, d. h. Maschinen) und kompetenter Arbeitskräfte, die erforderlich sind, damit der Käufer die Waren montieren kann. Diese Kosten trägt der Käufer vollständig, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

9. Die Zahlungsfrist ist in der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung angegeben.

1 0. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das folgende Bankkonto des Verkäufers: PL52 1020 1013 0000 0102 0359 3928 (EUR) oder PL34 1020 1013 0000 0602 0359 3910 (USD). Als Zahlungsdatum gilt das Datum, an dem der Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.

11. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Käufer Zahlungsgarantien zu verlangen, die er für angemessen hält. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer derartige Garantien zu geben, andernfalls kann die Transaktion nicht abgeschlossen werden.

12. Ohne vorherige schriftliche oder elektronische Zustimmung des Verkäufers erfolgt kein Abzug von Skonto.

13. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber seinen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese Forderungen sind durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zuerkannt worden.

14. Der Verkäufer hat das Recht, von der Erfüllung des Vertrags Abstand zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er über Folgendes informiert wurde:

a) schlechte finanzielle Lage des Käufers;

b) der Erwerber beabsichtigt, sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon aufzulösen;

c) drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers;

d) Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahrens;

e) Festlegung einer obligatorischen Geschäftsführung für das Unternehmen des Käufers;

f) Einreichung eines Antrags auf Löschung aus dem jeweiligen Unternehmensregister oder im Fall von Organisationseinheiten und Personengesellschaften: Fassung eines Beschlusses über die Auflösung des Unternehmens.

15. Die Parteien können andere als die in diesen AGB festgelegten Zahlungs- und Warenlieferungsbedingungen vereinbaren.

16. Sofern keine besonderen Anweisungen vorliegen, werden die Rechnungen für die Waren an den Käufer ausgestellt. Alle dem Verkäufer hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich entgangener Gewinne, können dem Käufer weiter in Rechnung gestellt werden.

17. Der Käufer kann seine Forderungen gegenüber dem Verkäufer unter Androhung der Nichtigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an andere Unternehmen übertragen.

5. KEINE ZAHLUNG

1. Bei Zahlung der Ware vor Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, die Vertragserfüllung bis zur Begleichung der vom Käufer geschuldeten Beträge zurückzuhalten. In einem solchen Fall stellt die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers keine Nichterfüllung des Vertrags durch den Verkäufer dar, insbesondere führt sie nicht zu einer Haftung für den dem Verkäufer entstandenen Schaden und berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Tag der Begleichung der dem Verkäufer geschuldeten Beträge durch den Käufer sind die Fristen zur Vertragserfüllung seitens des Verkäufers ausgesetzt.

2. Bis zur Bezahlung des in der Bestellung oder Rechnung angegebenen Preises behält sich der Verkäufer (in der Rechnung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung) vor, dass die Ware Eigentum des Verkäufers bleibt – Eigentumsvorbehalt. Ebenso behält sich der Verkäufer im Falle eines Verkaufs mit Zahlungsaufschub vor, dass die Ware Eigentum des Verkäufers bleibt, bis der Käufer alle dem Verkäufer geschuldeten Beträge einschließlich Nebengebühren beglichen hat. In diesem Fall gehen die mit der Ware verbundenen Vorteile und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware ab dem Zeitpunkt, der sich aus der Lieferart ergibt, d. h. gemäß § 3 der AGB, auf den Käufer über.

3. Solange das Eigentum an der Ware nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser über den Gegenstand des Kaufvertrags (die Ware) nicht verfügen und ihn Dritten im Rahmen eines Vertrages nicht zur Nutzung überlassen. Ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist es nicht gestattet, die Ware zu verpfänden oder Vereinbarungen über die Übertragung des Eigentums daran als Sicherheit zu treffen.

4. Bis zum Eigentumsübergang der Ware auf den Käufer ist dieser verpflichtet, die Ware in gutem Zustand zu halten und im Falle eines Defekts (Fehlers) unverzüglich den Service zu kontaktieren, um die notwendigen Reparaturen durchführen zu lassen.

5. Sieht das Recht des Landes, in dem sich der Verkaufsgegenstand befindet, keinen Eigentumsvorbehalt vor, sieht aber die Ausübung anderer Rechte des Verkäufers in Bezug auf den Verkaufsgegenstand vor, so kann der Verkäufer diese ausüben. Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eigentumsvorbehalt oder andere oben genannte Rechte aufrechtzuerhalten oder durchzusetzen.

6. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung irgendwelcher Schulden aus anderen Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Rückstand, so kann der Verkäufer bis zum Datum der Begleichung aller dem Verkäufer geschuldeten Beträge durch den Käufer von der Erfüllung eines Teils oder der gesamten Vereinbarung absehen, ohne in Verzug oder Verzug zu geraten.

7. Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung durch den Käufer kann der Verkäufer – neben anderen gesetzlich und in diesen AGB vorgesehenen Rechten – die Zahlung gesetzlicher Verzugszinsen auf jede Zahlung oder sonstige zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung verlangen.

6. NICHT ABGEHOLTE LIEFERUNGEN

1. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Abnahme der Ware wegen geringfügiger, unerheblicher Mängel zu verweigern. Als erheblicher Mangel gilt ein Mangel, der die bestimmungsgemäße Nutzung der Ware unmöglich macht.

2. Holt der Käufer die Ware nicht ab oder verweigert er innerhalb der gesetzten Frist die Annahme, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers in ein Lager einzulagern und vom Käufer die Erstattung der Transportkosten zu verlangen.

3. Im Falle der Einlagerung der Ware in das Lager des Verkäufers aufgrund fehlender Warenlieferung oder Warenverweigerung innerhalb der angegebenen Frist ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Vergütung (Lagergebühr) in Höhe von 200,00 PLN (in Worten: zweihundert00/100) netto für jeden Tag der Lagerung zu zahlen.

4. Überschreitet die Verzögerung bei der Abholung der Ware aus dem Lager des Verkäufers den Zeitraum von 14 (in Worten: vierzehn) Tagen ab Bereitstellung der Ware für den Käufer (Abholbereitschaft/Lieferung) oder verweigert der Käufer die Annahme der Ware des Verkäufers, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu veräußern.

5. Der Verkäufer hat in den in diesem Abschnitt (Absatz) vorgesehenen Fällen das Recht, die Anzahlung zur Erfüllung einer Bestellung vollständig einzubehalten.

7. RÜCKGABE DER WARE

1. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, einschließlich der Warenrückgabe, außer wie in diesen AGB vorgesehen. Der Käufer kann die gekaufte Ware mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und gemäß individuellen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer zurückgeben, wobei alle Kosten und Risiken der Warenrückgabe vom Käufer getragen werden.

2. Im oben beschriebenen Fall kann die Ware vom Verkäufer im Wege des Retourenverfahrens angenommen werden, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

a) Die Ware wird vom Käufer auf seine Kosten und Gefahr spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach dem dokumentierten Lieferdatum geliefert;

b) die zurückgesandte Ware wurde vom Käufer oder einem Dritten nicht verwendet und muss vom Käufer in dem Zustand an den Verkäufer geliefert werden, in dem die Ware ursprünglich freigegeben/abgeholt oder mit allen ihm gelieferten Bestandteilen an den Käufer geliefert wurde;

c) sämtliche Elemente, mit denen die Ware geliefert wurde, dürfen keine Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen;

d) der zurückgesandten Ware müssen die Originaldokumente beiliegen, mit denen die Ware an den Käufer geliefert wurde;

e) die Ware oder ihre Bestandteile nicht Gegenstand einer Sonderbestellung des Käufers waren (ungewöhnliche Bestellung).

8. Gewährleistung bei Mängeln

1. Der Verkäufer gewährt auf die verkaufte Ware eine Garantie zu den in der Garantiekarte näher festgelegten Bedingungen.

2. Die Haftung des Verkäufers im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der verkauften Ware ist vollständig ausgeschlossen. Somit sind die Rechte und Fristen aus der gesetzlichen Gewährleistung, insbesondere das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz der Ware durch eine neue zu verlangen, ausgeschlossen.

3. Dem Käufer stehen nur die Ansprüche aus der Garantiekarte zu.

4. Jegliche Haftung des Verkäufers, die nicht ausdrücklich im Vertrag, in den AGB und in der Garantiekarte vorgesehen ist, ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Schäden oder Verluste des Käufers, die durch die gekaufte Ware verursacht werden oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Der Verkäufer haftet daher nicht für entgangene Vorteile und Gewinne des Käufers im Zusammenhang mit der Ware, ihrem Mangel oder einer anderen Leistung des Verkäufers.

5. Die Regeln für die Geltendmachung und Bearbeitung von Garantieansprüchen sind in der „Garantiekarte“ festgelegt, die auf der Website des Verkäufers verfügbar ist.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Für die beim Verkäufer aufgegebenen Bestellungen gilt polnisches Recht (insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964 – (polnisches) Zivilgesetzbuch) und sie werden gemäß diesen Bestimmungen ausgelegt, sofern in den AGB nichts anderes bestimmt ist; das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf die AGB und die beim Verkäufer aufgegebenen Bestellungen keine Anwendung.

2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, wobei für bereits abgeschlossene Verträge die bisherigen AGB-Bestimmungen weiterhin gelten.

3. Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) informiert der Verkäufer darüber, dass:

1) Fortador KA Traczyńscy Spółka jawna z siedzibą w Sękocinie Starym (Adresse: Al. Krakowska 108, Sękocin Stary 05‑090) ist der Verantwortliche für personenbezogene Daten;

2) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: info@fortador.com .

3) Ihre personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung des Vertrags mit dem Käufer verarbeitet – gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016;

4) Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind Stellen und Personen, die an der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags beteiligt sind;

5) Ihre personenbezogenen Daten werden für einen Zeitraum von 6 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit gespeichert;

6) Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen den Zugriff auf die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen;

7) Nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, d. h. dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten, einzureichen.

8) Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, die Verweigerung der Bereitstellung kann jedoch zur Verweigerung des Abschlusses eines Vertrags mit dem Käufer führen (d. h. die Bereitstellung der Daten ist eine Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags mit dem Käufer).

4. Der Verkäufer achtet darauf, alle personenbezogenen Daten zweckgebunden zu verarbeiten, für die sie erhoben wurden, und verwendet sie im Rahmen der erteilten Einwilligungen und der gesetzlich zulässigen Verarbeitungsbereiche.

5. Die Parteien sind bestrebt, etwaige Streitigkeiten, die sich aus dem Verkauf und/oder der Auslegung dieser AGB ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, gütlich beizulegen.

6. Sollte eine Bestimmung der AGB ausschließlich durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder infolge künftiger gesetzgeberischer oder verwaltungsrechtlicher Maßnahmen polnischer Behörden für ungültig oder unwirksam erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB davon unberührt und wirksam.

7. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist Erfüllungsort des Vertrages der Sitz des Verkäufers.

8. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder aus einer Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich polnische Gerichte zuständig. Wenn keine gütliche Lösung eines bestimmten Streits erreicht wird, werden alle Streitigkeiten vom für den Käufer zuständigen Gericht beigelegt.

9. Handelt es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen außerhalb Polens, ist im Zweifelsfall hinsichtlich der Auslegung die polnische Fassung der AGB maßgebend.

10. Diese AGB gelten für Kaufverträge, die ab dem 16.10.2019 abgeschlossen werden.